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   BVerwG, 04.04.1975 - IV C 55.74   

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BVerwG, 04.04.1975 - IV C 55.74 (https://dejure.org/1975,133)
BVerwG, Entscheidung vom 04.04.1975 - IV C 55.74 (https://dejure.org/1975,133)
BVerwG, Entscheidung vom 04. April 1975 - IV C 55.74 (https://dejure.org/1975,133)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Errichtung einer Tankstelle - Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bundesfernstraße - Dispensregelung - Ausnahme von Anbauverbot - Einseitige Tankstelle im Verbotsstreifen - Verpflichtungsklage - Antragsbescheidung - Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen - Bewilligung einer Ausnahme - Härte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 48, 123
  • NJW 1975, 2083
  • MDR 1975, 1047
  • DVBl 1976, 105
  • DÖV 1975, 574
  • BauR 1976, 47
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 27.02.1970 - IV C 48.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1975 - IV C 55.74
    Unter diesem Gesichtspunkt kann zugunsten von Tankstellen entscheidungserheblich ins Gewicht fallen, daß sie in ihrer Punktion der reibungslosen Abwicklung des Verkehrs dienen (Modifizierung zum Urteil vom 27. Februar 1970 - BVerwG IV C 48.67 -).

    Schutzgut des § 9 Abs. 1 FStrG ist, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden hat, die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs, deren Erfordernisse sich als eine immanente Beschränkung des Eigentums an den den Bundesstraßen in deren Verbotsbereich anliegenden Grundstücken auswirken (vgl. insbesondere das mehrfach erwähnte Urteil vom 3. September 1963 - BVerwG I C 151.59 - in BVerwGE 16, 301 [304]; Urteil vom 27. Februar 1970 - BVerwG IV C 48.67 - in Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 10 Seite 7).

    Darauf, daß Tankstellen, weil sie in ihrer Punktion selbst der reibungslosen Abwicklung des Verkehrs dienen, nicht ohne weiteres anderen unter das Anbauverbot fallenden Anlagen gleichgestellt werden dürfen, hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung hingewiesen (vgl. insbesondere Beschluß vom 10. Dezember 1968 - BVerwG IV B 214.68 - in Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 9 und Urteil vom 27. Februar 1970 - BVerwG IV C 48.67 - in Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 10).

    An der in dem zuvor erwähnten Urteil des erkennenden Senats vom 27. Februar 1970 - BVerwG IV C 48.67 - [a.a.O.] vertretenen Ansicht, die besondere Funktion der Tankstellen für den Straßenverkehr sei (erst) bei Ausübung des der Straßenverkehrsbehörde zustehenden Ermessens zu berücksichtigen, wird demgemäß nicht festgehalten.

  • BVerwG, 03.09.1963 - I C 151.59

    Zulässigkeit der Errichtung von Werbeanlagen längs einer Bundesfernstraße -

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1975 - IV C 55.74
    Ungeachtet des in dieser Vorschrift verwendeten Begriffs der "Ausnahme" enthält § 9 Abs. 8 FStrG in Wirklichkeit die Regelung einer "Befreiung" (Dispenses), nämlich nicht einen - für eine Ausnahme typischen - speziellen Ausnahmevorbehalt, sondern eine - für den Dispens charakteristische - generelle Ermächtigung der obersten Land es Straßenbaubehörde, unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen im Einzelfall eine Befreiung von den zwingenden Verbotsvorschriften des Absatzes 1 zu erteilen (vgl. Urteil vom 3. September 1963 - BVerwG I C 151.59 - in BVerwGE 16, 301 [307]).

    Schutzgut des § 9 Abs. 1 FStrG ist, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden hat, die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs, deren Erfordernisse sich als eine immanente Beschränkung des Eigentums an den den Bundesstraßen in deren Verbotsbereich anliegenden Grundstücken auswirken (vgl. insbesondere das mehrfach erwähnte Urteil vom 3. September 1963 - BVerwG I C 151.59 - in BVerwGE 16, 301 [304]; Urteil vom 27. Februar 1970 - BVerwG IV C 48.67 - in Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 10 Seite 7).

    Unter diesen Gesichtspunkten kommt es für § 9 Abs. 1 FStrG daher in der Tat nicht auf die Frage an, ob und wie sich ein Vorhaben im jeweils konkreten Fall - unmittelbar - auf die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs auswirken würde (vgl. BVerwGE 16, 308 [BVerwG 03.09.1963 - I C 151/59]), sondern darauf, ob ein solches Vorhaben die bauliche Situation der Straße und diejenige im Bereich ihrer Schutzzone, wie das Gesetz sie anstrebt, nachteilig beeinflussen und dadurch - insoweit also mittelbar - die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gefährden würde.

  • BVerwG, 10.12.1968 - IV B 214.68

    Anbau an Bundesfernstraßen - Hinnahme einer unwesentlichen Gefahrerhöhung durch

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1975 - IV C 55.74
    Darauf, daß Tankstellen, weil sie in ihrer Punktion selbst der reibungslosen Abwicklung des Verkehrs dienen, nicht ohne weiteres anderen unter das Anbauverbot fallenden Anlagen gleichgestellt werden dürfen, hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung hingewiesen (vgl. insbesondere Beschluß vom 10. Dezember 1968 - BVerwG IV B 214.68 - in Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 9 und Urteil vom 27. Februar 1970 - BVerwG IV C 48.67 - in Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 10).

    Diese Rechtsprechung geht aber davon aus, daß das - vorrangige - Bedürfnis nach Vermeidung von Verkehrsgefahren grundsätzlich für die Errichtung doppelseitiger Tankstellen spricht und daß dieser Grundsatz die Zulässigkeit auch einseitiger Tankstellen zwar nicht von vornherein ausschließt, aber doch bei solchen einseitigen Tankstellen im besonderen Maße die Prüfung und Abwägung der damit verbundenen Nachteile für Sicherheit und Leichtigkeit des fließenden Verkehrs erforderlich macht (vgl. dazu insbesondere Urteil vom 28. Mai 1963 - BVerwG I C 99.59 - in BVerwGE 16, 133; Beschluß vom 10. Dezember 1968 - BVerwG IV B 214.68 - a.a.O. Seite 3; Beschluß vom 15. Januar 1971 - BVerwG IV B 97.70 - in Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 11).

  • BVerwG, 15.01.1971 - IV B 97.70

    Anbauverbot an Fernstraßen - Anwendbarkeit der Grundsätze des Bestandsschutzes

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1975 - IV C 55.74
    Diese Rechtsprechung geht aber davon aus, daß das - vorrangige - Bedürfnis nach Vermeidung von Verkehrsgefahren grundsätzlich für die Errichtung doppelseitiger Tankstellen spricht und daß dieser Grundsatz die Zulässigkeit auch einseitiger Tankstellen zwar nicht von vornherein ausschließt, aber doch bei solchen einseitigen Tankstellen im besonderen Maße die Prüfung und Abwägung der damit verbundenen Nachteile für Sicherheit und Leichtigkeit des fließenden Verkehrs erforderlich macht (vgl. dazu insbesondere Urteil vom 28. Mai 1963 - BVerwG I C 99.59 - in BVerwGE 16, 133; Beschluß vom 10. Dezember 1968 - BVerwG IV B 214.68 - a.a.O. Seite 3; Beschluß vom 15. Januar 1971 - BVerwG IV B 97.70 - in Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 11).
  • BVerwG, 28.05.1963 - I C 99.59

    Zusammenwirken zweier Behörden beim Erlass eines Verwaltungsakts - Anwendung des

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1975 - IV C 55.74
    Diese Rechtsprechung geht aber davon aus, daß das - vorrangige - Bedürfnis nach Vermeidung von Verkehrsgefahren grundsätzlich für die Errichtung doppelseitiger Tankstellen spricht und daß dieser Grundsatz die Zulässigkeit auch einseitiger Tankstellen zwar nicht von vornherein ausschließt, aber doch bei solchen einseitigen Tankstellen im besonderen Maße die Prüfung und Abwägung der damit verbundenen Nachteile für Sicherheit und Leichtigkeit des fließenden Verkehrs erforderlich macht (vgl. dazu insbesondere Urteil vom 28. Mai 1963 - BVerwG I C 99.59 - in BVerwGE 16, 133; Beschluß vom 10. Dezember 1968 - BVerwG IV B 214.68 - a.a.O. Seite 3; Beschluß vom 15. Januar 1971 - BVerwG IV B 97.70 - in Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 11).
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1975 - IV C 55.74
    Denn der Verpflichtungsanspruch, mit dem der Kläger sein Begehren auf Erteilung einer Ausnahme prozessual gemäß § 42 und § 113 Abs. 4 VwGO weiterverfolgt, muß - wenn die Klage Erfolg haben soll - nach dem materiellen Recht gegeben sein, das sich im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung für diesen Anspruch Geltung beimißt (vgl. zum maßgebenden Zeitpunkt z.B. Urteil vom 26. April 1968 - BVerwG VI C 104.63 - in BVerwGE 29, 304 [BVerwG 26.04.1968 - VI C 104/63] [305] und Urteil vom 28. Januar 1971 - BVerwG VIII C 90.70 - in BVerwGE 37, 151 [BVerwG 28.01.1971 - VIII C 90/70] [152]; zur Anwendung geänderten Rechts in der Revisionsinstanz Urteil vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 6.71 - in BVerwGE 41, 227 [230]; zur anderen Beurteilung bei der Anfechtung von fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlüssen Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 -).
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1975 - IV C 55.74
    Denn der Verpflichtungsanspruch, mit dem der Kläger sein Begehren auf Erteilung einer Ausnahme prozessual gemäß § 42 und § 113 Abs. 4 VwGO weiterverfolgt, muß - wenn die Klage Erfolg haben soll - nach dem materiellen Recht gegeben sein, das sich im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung für diesen Anspruch Geltung beimißt (vgl. zum maßgebenden Zeitpunkt z.B. Urteil vom 26. April 1968 - BVerwG VI C 104.63 - in BVerwGE 29, 304 [BVerwG 26.04.1968 - VI C 104/63] [305] und Urteil vom 28. Januar 1971 - BVerwG VIII C 90.70 - in BVerwGE 37, 151 [BVerwG 28.01.1971 - VIII C 90/70] [152]; zur Anwendung geänderten Rechts in der Revisionsinstanz Urteil vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 6.71 - in BVerwGE 41, 227 [230]; zur anderen Beurteilung bei der Anfechtung von fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlüssen Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 -).
  • BVerwG, 12.06.1970 - IV C 77.68

    Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich; Nichtberücksichtung des

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1975 - IV C 55.74
    Das Grundstück des Klägers grenzt damit zwar an den Bebauungszusammenhang an, steht aber nach den Merkmalen, die der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung zu § 34 BBauG entwickelt hat, nicht mehr innerhalb, sondern außerhalb dieses Zusammenhangs (vgl. z.B. Urteil vom 12. Juni 1970 - BVerwG IV C 77.68 - in BVerwGE 35, 256 [BVerwG 12.06.1970 - IV C 77/68]; Urteil vom 12. Oktober 1973 - BVerwG IV C 3.72 - in Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 4).
  • BVerwG, 12.10.1973 - IV C 3.72

    Erforderlichkeit eines Bebauungsplans bei einer Erschließungsanlage an der Grenze

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1975 - IV C 55.74
    Das Grundstück des Klägers grenzt damit zwar an den Bebauungszusammenhang an, steht aber nach den Merkmalen, die der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung zu § 34 BBauG entwickelt hat, nicht mehr innerhalb, sondern außerhalb dieses Zusammenhangs (vgl. z.B. Urteil vom 12. Juni 1970 - BVerwG IV C 77.68 - in BVerwGE 35, 256 [BVerwG 12.06.1970 - IV C 77/68]; Urteil vom 12. Oktober 1973 - BVerwG IV C 3.72 - in Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 4).
  • BVerwG, 14.07.1972 - IV C 69.70

    Prüfung der Möglichkeit einer späteren Befreiung nicht Gegenstand des

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1975 - IV C 55.74
    Für die von der Norm vorausgesetzten Regelfälle ist dagegen eine Befreiung ausgeschlossen; denn eine Befreiung für den Regelfall müßte sich notwendig gerade über jene Interessenabwägung hinwegsetzen, die der Vorschrift zugrunde liegt und durch sie als maßgeblich positiviert ist (vgl. Urteil vom 14. Juli 1972 - BVerwG IV C 69.70 - in BVerwGE 40, 268 [271/272]).
  • BVerwG, 28.05.1963 - I C 247.58

    Anspruch auf Erteilung der zur Durchführung des Baues erforderlichen

  • BVerwG, 14.02.1969 - IV C 215.65

    Klagebefugnis der Gemeinden gegen Planfeststellung

  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 104.63

    Verfassungsmäßigkeit einer die Genehmigung zu einer vergüteten Nebentätigkeit

  • BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70

    Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage

  • BVerwG, 04.04.1975 - IV C 43.72

    Voraussetzungen für ein Ausnahme von Anbauverbot an Bundesfernstraßen

  • BVerwG, 23.05.1973 - IV C 19.72

    Begriff "zum Anbau bestimmt"

  • BVerwG, 25.10.1967 - IV C 148.65
  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

    Treten jedoch nachträglich Änderungen des materiellen Rechts ein, so ist im Anfechtungsstreit des weiteren zu prüfen, ob das neue Recht seine - gewissermaßen rückwirkende und darin ausnahmsweise - Berücksichtigung bei der gerichtlichen Beurteilung der Rechtmäßigkeit auch der nach früherem Recht erlassenen Verwaltungsakte vorschreibt; im Streit um ein mit der Verpflichtungsklage geltend gemachtes Leistungsbegehren ist - tendenziell in umgekehrter Richtung - zu prüfen, ob (nunmehr) das neue Recht den erhobenen Anspruch begründet oder, wenn dies zu verneinen ist, doch die durch das alte Recht etwa begründeten Ansprüche unberührt läßt (vgl. für die Anfechtungsklage Urteil vom 14. Februar 1975 in Buchholz a.a.O. S. 3 f. = DVBl. 1975 S. 714; für die Verpflichtungsklage Urteil vom 4. April 1975 - BVerwG IV C 55.74 - in Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 15 S. 9 f.; Beschluß vom 4. Juni 1975 - BVerwG IV B 41.75 -).

    Sie schließen daher zwar vom Wortlaut her nicht aus, das neue Recht auf die bei seinem Inkrafttreten noch nicht unanfechtbar abgelehnten Leistungsbegehren nach § 17 Abs. 4 FStrG in der Weise für anwendbar zu halten, wie dies nach der Rechtsprechung des Senats etwa für die Verfahren auf Bewilligung einer Ausnahme vom Anbauverbot des § 9 Abs. 1 und 8 FStrG anzunehmen ist (vgl. z.B. Urteil vom 4. April 1975 - BVerwG IV C 55.74 - a.a.O.).

  • BVerwG, 29.02.2012 - 9 C 8.11

    Bundesfernstraße; Bundesautobahn; Anbauverbot; Anschlussstelle; Anlage der

    Mit ihrer Einbeziehung in die Anbauverbotszone hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass er eine umfassende Schutzzone für erforderlich hält, innerhalb derer ein absolutes Anbauverbot gilt (vgl. Urteil vom 4. April 1975 - BVerwG 4 C 55.74 - BVerwGE 48, 123 ).

    Zweck der Anbauverbote ist es, im Bereich der Bundesfernstraßen Bauten und sonstige Anlagen, insbesondere Werbeanlagen, zu verhindern, die durch eine Sichtbehinderung oder ihre ablenkende Wirkung die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs auf Bundesstraßen und Bundesautobahnen beeinträchtigen könnten (Urteile vom 4. April 1975 a.a.O. und 21. September 2006 - BVerwG 4 C 9.05 - BVerwGE 126, 349 Rn. 14; vgl. auch BTDrucks 7/1265 S. 20).

  • VG Karlsruhe, 12.11.2020 - 10 K 5902/18

    Klage auf Baugenehmigung zur Errichtung einer weiteren Zufahrt; fehlendes

    Dagegen hat eine Straße Erschließungsfunktion, wenn gerade ihretwegen eine von der Erschließung abhängige Nutzung der anliegenden Grundstücke sowohl tatsächlich möglich als auch rechtlich zulässig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.04.1975 - IV C 55.74 - juris, Leitsatz).

    Obwohl im Gesetz der Begriff "Ausnahme" verwendet wird, handelt es sich um eine Dispensregelung, d.h. nicht um einen - für eine Ausnahme typischen - speziellen Ausnahmevorbehalt, sondern um eine - für den Dispens charakteristische - generelle Ermächtigung der unteren Verwaltungsbehörde (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.04.1975 - IV C 55.74 - juris, Rn. 20 zu § 9 Abs. 8 FStrG).

    Eine Härte ist nur dann "nicht beabsichtigt" und deshalb als - weitere - Ausnahmevoraussetzung nur dann beachtlich, wenn die Einhaltung des Anbauverbots im Einzelfall nicht notwendig ist, um die vom Gesetz im Interesse von Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs erstrebten Anbauverhältnisse im Schutzstreifen der betroffenen Landesstraße zu erhalten (BVerwG, Urt. v. 04.04.1975 - IV C 55.74 - juris, Leitsatz, Rn. 21, 22).

    Öffentliche Belange ergeben sich allein aus straßenrechtlich relevanten Belangen und können daher auch solche Umstände betreffen, die sich durch unmittelbare Auswirkungen auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ergeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.04.1975, a.a.O., Rn. 28; Lorenz/Will, a.a.O., § 22 Rn. 25; Nagel, a.a.O., § 22 Rn. 12).

  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 59.84

    Errichtungsverbot - Fernstraßenrecht - Hochbauten - Art und Umfang der Errichtung

    Der Fahrzeugführer kann durch Hochbauten in seiner Aufmerksamkeit abgelenkt werden (Urteil vom 27. Februar 1970 - BVerwG 4 C 48.67 - Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 10; Urteil vom 4. April 1975 - BVerwG 4 C 55.74 - BVerwGE 48, 123 [BVerwG 04.04.1975 - IV C 55/74]; Urteil vom 30. November 1984 - BVerwG 4 C 2.82 - Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 21).

    Hochbauten - auch solche, die auf einem in der Verbotszone liegenden Grundstück zusätzlich errichtet werden - erschweren aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen die Straßenverbreiterung, Straßenveränderung oder die Herstellung von Kreuzungsanlagen oder Anschlußstellen usw. wesentlich (vgl. auch dazu das Urteil des Senats vom 4. April 1975 - a.a.O. - S. 131, 133).

    Die vom Gesetz in § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FStrG normierte Härte ist nämlich immer dann beabsichtigt, wenn "die Einhaltung des Anbauverbots nach seinem allgemeinen Maßstab notwendig ist, um den vom Gesetz vorausgesetzten - baulichen - Zustand im Schutzbereich" zu erhalten (Urteil vom 4. April 1975 - a.a.O. S. 130).

  • BVerwG, 14.09.1992 - 7 B 130.92

    Befreiungsmöglichkeit - Naturschutz - Sonderfall

    Fehlt es bereits an einem die Anwendbarkeit der Befreiungsvorschrift eröffnenden Sonderfall, so ist eine konkrete Abwägung der widerstreitenden Interessen nicht mehr erforderlich (im Anschluß an BVerwGE 40, 268 [271 f]; 48, 123 [127 ff.]).

    Das alles ergibt sich zweifelsfrei aus dem Gesetz und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu anderen Befreiungsvorschriften (vgl. z.B. BVerwGE 40, 268 [271 f]; 48, 123 [127 ff.]; Urteil vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 7 C 57.85 - Buchholz 451.44 HeimG Nr. 1) und bedarf deshalb nicht der Klärung in einem Revisionsverfahren.

  • BVerwG, 05.05.1976 - IV C 83.74

    Fernstraßenrechtliches Anbauverbot - Beschränkung des Eigentums -

    In solchen Fällen beantwortet sich die Frage, ob durch das Anbauverbot eine "offenbar nicht beabsichtigte Härte" verursacht wird, nach den allgemein dafür maßgebenden Grundsätzen (im Anschluß an BVerwGE 48, 123 [BVerwG 04.04.1975 - IV C 55/74]).

    Das in diesem Sinne hier maßgebende Recht ist, wie der erkennende Senat für vergleichbare Fälle mehrfach entschieden hat, das Bundesfernstraßengesetz in der Fassung des Zweiten Änderungsgesetzes, das nach seinem Art. 6 Satz 2 am 7. Juli 1974 in Kraft getreten ist und in den Übergangsregelungen seines Art. 2 keine Vorschrift enthält, welche die Geltung des neuen Rechts für die bei seinem Inkrafttreten anhängigen und noch nicht unanfechtbar abgeschlossenen Verfahren nach § 9 Abs. 1 und 8 FStrG ausschließt (vgl. z.B. Urteil vom 4. April 1975 - BVerwG IV C 43.72 - in Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 14 sowie Urteil vom 4. April 1975 - BVerwG IV C 55.74 - in Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 15).

    Für die von der Norm vorausgesetzten Regelfälle ist dagegen eine Befreiung ausgeschlossen; denn eine Befreiung für den Regelfall müßte sich notwendig gerade über jene Interessenabwägung hinwegsetzen, die der Vorschrift zugrunde liegt und durch sie als maßgeblich positiviert ist (vgl. für § 9 Abs. 8 FStrG Urteil vom 4. April 1975 - BVerwG IV C 55.74 - a.a.O.; für § 31 Abs. 2 BBauG Urteil vom 14. Juli 1972 - BVerwG IV C 69.70 - in BVerwGE 40, 268 [271/273]).

    Das repressive Verbot des Abs. 1 mit dem Ausnahmevorbehalt des Abs. 8 hat, mit anderen Worten, zum Maßstab den vom Gesetz im Interesse von Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs generell vorausgesetzten Ausbauzustand der Bundesstraßen und stellt mithin nicht, wie das präventive Verbot des Abs. 2, auf die Auswirkungen des Bauvorhabens unmittelbar auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs in der konkreten Situation des Einzelfalles ab (Urteil vom 4. April 1975 - BVerwG IV C 55.74 - a.a.O.).

  • BVerwG, 20.06.1975 - IV C 5.74

    Zulässigkeit eines Garagenbaus im beplanten Gebiet; Wesen der Baugrenze;

    Was dieses Tatbestandsmerkmal anlangt, soll zugunsten des Klägers unterstellt werden, daß ihm die Durchsetzung des Bebauungsplanes ein immerhin erhebliches Opfer abverlangt, dieses Opfer auch durch die Lage und den Zuschnitt seines Grundstücks mitbedingt wird und deshalb das Vorliegen einer "Härte" nicht zu leugnen ist (vgl. dazu einerseits die Urteile vom 4. April 1975 - BVerwG IV C 43.72 - [S. 9 ff.] und - BVerwG IV C 55.74 - [S. 14] und andererseits die Beschlüsse vom 24. November 1967 - BVerwG IV B 6.67 - [S. 2] und vom 9. Mai 1968 - BVerwG IV B 219.67 - [S. 3]).

    Denn eine Befreiung für den Regelfall müßte sich notwendig gerade über die Interessenabwägung hinwegsetzen, die der jeweiligen Vorschrift oder Festsetzung zugrunde liegt und durch sie als maßgeblich positiviert wird (vgl. dazu insbesondere die Urteile vom 14. Juli 1972 - BVerwG IV C 69.70 - BVerwGE 40, 268 [271 f.] und vom 4. April 1975 - BVerwG IV C 55.74 - [S. 13 f.]).

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2017 - 1 KN 8/17

    Sicherstellung geplanter Landschaftsschutzgebiete ist unwirksam

    Eine Befreiung setzt - danach - voraus, dass im Einzelfall eine nach den Verhältnissen des einzelnen Grundstücks festzustellende Härte für den Betroffenen vorliegt (§ 67 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG; vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 04.04.1975, IV C 55.74, BVerwGE 48, 123 ff. [zu § 9 Abs. 8 FStrG]).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2021 - 8 S 3273/20

    Baugenehmigung für beleuchtete Werbetafel; Beschränkung der Baufreiheit durch

    Ihretwegen muss eine von der Erschließung abhängige Nutzung der anliegenden Grundstücke tatsächlich möglich und rechtlich zulässig sein (vgl. zu § 9 Abs. 1 Satz 1 FStrG BVerwG, Urt. v. 04.04.1975 - IV C 55.74 -, BVerwGE 48, 123, juris Rn. 17; zu dem Umstand, dass der Landesgesetzgeber das Fernstraßengesetz in Bezug auf den Aufbau und die Rechtsbegriffe soweit wie möglich "nachgebildet" hat, s. LT-Drs. 9/4134, S. 44; vgl. ferner Schumacher/Schumacher, Straßengesetz für Baden-Württemberg, 3. Aufl. 2020, § 22 Rn. 6 u. § 18 Rn. 5; Lorenz/Will, Straßengesetz Baden-Württemberg, 2. Aufl. 2005, § 22 Rn. 10; Nagel, Straßengesetz für Baden-Württemberg, 3. Aufl. 1997, § 8 Rn. 7).
  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 1.80

    Fernstraßen - Anlagenverbot - Errichten - Änderung

    Mit der Bedeutung und dem Inhalt dieser Vorschrift hat der Senat sich bereits mehrfach befaßt (vgl. insbesondere Urteil vom 4. April 1975 - BVerwG 4 C 55.74 - BVerwGE 48, 123 [BVerwG 04.04.1975 - IV C 55/74]; Urteil vom 5. Mai 1976 - BVerwG 4 C 83.74 - Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 17; vgl. dazu auch Marschall-Schroeter-Kastner, a.a.O. Rdnr. 10).

    Die Vorschrift enthält ungeachtet des in ihr verwendeten Begriffs der "Ausnahme" in Wirklichkeit die Regelung einer "Befreiung" (Dispenses), nämlich nicht einen - für eine Ausnahme typischen - speziellen Ausnahmevorbehalt, sondern eine - für die Befreiung charakteristische - generelle Ermächtigung der obersten Landesstraßenbaubehörde, unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen im Einzelfall eine Befreiung von den zwingenden Vorschriften u.a. des Abs. 1 zu erteilen (BVerwGE 48, 123 [BVerwG 04.04.1975 - IV C 55/74] [127]).

    Diese Auslegung entspricht der vom Senat insbesondere im Urteil vom 4. April 1975 - a.a.O. S. 130 - zum Ausdruck gebrachten Rechtsauffassung.

  • BVerwG, 30.11.1984 - 4 C 2.82

    Erforderlichkeit einer Ausnahmegenehmigung für Außenwerbung an Brücken über

  • BVerwG, 20.01.2021 - 4 A 4.19

    Keine Verlegung eines Erdkabels im Gebiet eines durch vorläufige Anordnungen

  • BVerwG, 22.08.1975 - IV C 58.72

    Unterhalten eines Verkaufsplatzes und Ausstellungsplatzes für Wohnwagen auf einem

  • BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 343.93

    Vertriebene - Härteregelung - Aufnahmebescheid - Spätgeborene - Zweite Generation

  • BVerwG, 08.08.1986 - 4 C 3.85

    Errichtungsverbot - Fernstraßenrecht - Bauliche Anlagen - Bürogebäude -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2009 - 10 A 3087/07

    Sachbescheidungsinteresse für Bauvoranfrage

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2017 - 11 A 1591/16

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Errichtung eines Ersatzbaus anstelle des

  • BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 73.78

    Sondernutzungsgebühren - Bundesfernstraßen - Zufahrten - Zugänge - Außerhalb

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2017 - 11 A 14/16

    Ausnahmegenehmigung nach dem Bundesfernstraßengesetz ( FStrG ) für die Errichtung

  • VG Dessau, 12.12.2001 - 1 A 85/00
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2014 - 1 B 4.13

    Straßenrecht; Bundesstraße; Zufahrt zum Grundstück; Gemeingebrauch;

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 49.74

    Antrag auf Ergänzung eines nach § 17 FStrG ergangenen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2017 - 2 A 18.15

    Normenkontrollantrag: Fehlende Erforderlichkeit einer Bebauungsplanänderung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2007 - 15 A 69/05

    Einleitung von Abwasser

  • BVerwG, 18.12.1987 - 7 C 57.85

    Keine nachträgliche Genehmigung einer Schenkung des Heimbewohners an den

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.09.1980 - 6 A 39/79

    Voraussetzung der Einordnung eines Ortsteiles zum Innenbereich; Qualifizierung

  • VG Hannover, 26.11.2019 - 7 A 8511/17

    Bestandskraft; Bundesstraße; Erschließungsfunktion; Gläubiger; Ortsdurchfahrt;

  • VG Minden, 27.01.2009 - 1 K 353/08
  • VG Minden, 01.08.2002 - 9 K 1987/01

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Autoteilehandels und einer

  • VGH Bayern, 22.02.2022 - 8 A 20.40006

    Erfolglose Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss für den Bau von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2016 - 11 A 1828/13

    Feststellung eines Anbauverbots nach dem Fernstraßengesetz ( FStrG );

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2001 - 1 A 11232/98
  • VG Hannover, 23.05.2018 - 7 A 2110/16

    Abbauverbot; Außenwerbung; Bundesstraße; Erschließung; Erschließungsfunktion;

  • VG Göttingen, 17.04.2008 - 4 A 64/05

    (Keine) Ausnahme/Befreiung von einem landschaftsschutzrechtlichen Bauverbot für

  • BSG, 26.02.1992 - 1 RR 10/91

    Genehmigung der Errichtung einer BKK, Gefährdung der Leistungsfähigkeit einer AOK

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2020 - 11 A 2065/19
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2004 - 7 A 2671/03

    Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids für die Errichtung eines Wohnhauses;

  • OVG Niedersachsen, 11.08.2021 - 7 LB 16/21

    Bundesstraße; Sondernutzung; Sondernutzungserlaubnis; Zufahrt

  • OVG Niedersachsen, 17.06.2021 - 7 LC 12/20

    Ortsdurchfahrt; Sondernutzung; Sondernutzungsgebühr

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2021 - 11 A 2926/18

    Erforderlichkeit einer Ausnahmegenehmigung nach Bundesfernstraßengesetz zur

  • BVerwG, 18.11.1983 - 7 C 35.82

    Eignungsbedenken beim Nichtbestehen einer theoretischen Befähigungsprüfung -

  • VG Minden, 24.11.2015 - 1 K 3080/14

    Voraussetzungen für die Errichtung baulicher Anlagen an Fernstraßen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2001 - 11 A 3153/96

    Aufgaben im Bereich der Straßenbauverwaltung durch den Landesbetrieb Straßenbau;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2000 - 11 A 2007/98

    Erteilung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis für eine geplante

  • VGH Hessen, 22.11.1993 - 2 UE 583/93

    Erschließungsfunktion einer Bundesfernstraße durch Randbebauung; private

  • BGH, 07.02.1980 - III ZR 44/78
  • OVG Niedersachsen, 11.08.2021 - 7 LB 16/12

    Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Herstellung einer Zufahrt von

  • OVG Sachsen, 18.01.2017 - 3 A 759/16

    Errichtungsverbot; Anlage der Außenwerbung; Werbeanlage; Härte

  • BVerwG, 19.11.1992 - 4 B 220.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 11.01.1983 - 6 B 109.82

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.12.1980 - 6 CB 62.80

    Darlegung der Divergenz eines Urteils von einer Entscheidung des

  • BVerwG, 23.05.1975 - IV B 147.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf Erteilung einer

  • VG Meiningen, 08.07.2015 - 5 K 154/13

    Aufgedrängtes Fachrecht im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

  • BVerwG, 01.10.1976 - 5 B 84.75

    Rechtsmittel

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2002 - 11 A 2955/01
  • VG Köln, 02.12.2009 - 8 K 3529/07
  • VGH Bayern, 08.01.2009 - 14 ZB 08.720

    Geltend gemachte Zulassungsgründe entsprechen nicht den Anforderungen des

  • OVG Niedersachsen, 20.10.1999 - 12 L 3676/99

    Fehlende Erschließungsfunktion der Ortsdurchfahrt einer; Anbauverbot;

  • VG Düsseldorf, 13.10.2011 - 25 K 3578/11

    Verbot von Anlagen der Außenwerbung außerhalb der Ortsdurchfahrten von

  • VG Ansbach, 17.06.2009 - AN 15 S 09.00842

    Naturschutzrechtliche Wiederherstellungsanordnung; Nicht genehmigungsfähige

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